Als Unterstützungsinstrument dient Supervision dazu, Mitarbeitende in der Reflexion ihrer Arbeit zu unterstützen und so die Qualität ihrer Arbeit zu sichern sowie ihre Arbeitszufriedenheit und Gesundheit zu erhalten.
Mitarbeitende in der Seelsorge, Abteilungsleiter:innen und Referent:innen des Bischöflichen Ordinariates und der angeschlossenen Stellen sowie die beim Bistum beschäftigten Lehrkräfte haben nach der Supervisionsordnung des Bistums Anspruch auf Supervision.
Die Supervisisonsordnung wurde bereits im Diözesansynodalrat beraten und befindet sich aktuell in finaler Beratung. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen. Weitere Informationen finden Sie hier.
