Grundordnung
Die wichtigste Rechtsquelle des Kirchenarbeitsrechts ist die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“. Ihre Artikel bilden die Grundpfeiler der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland.
Die kirchliche Sexualmoral ist insofern als Machtdiskurs gegenüber den Kirchenmitgliedern zu beschreiben, als bei Übertreten der Normen oder bei Widerspruch zur Lehre Sanktionen drohen, etwa der Ausschluss von den Sakramenten oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Einen wichtigen Schritt im Kampf gegen diese Formen von Doppelmoral stellt die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ dar. (Veröffentlicht im Amtsblatt 14/2022) Sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand sind damit kein Gegenstandmehr für die Mitarbeit im kirchlichen Dienst.