Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem des Bistums Limburg wurde im Jahr 2023 implementiert. Es basiert auf dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Ziel ist ein umfassender Schutz vor möglichen Sanktionen für sogenannte „Whistleblower“, also Personen, die auf Missstände und Gesetzesverstöße innerhalb einer Organisation hinweisen. Diese Personen können externe Dritte oder Mitarbeitende der Organisation sein. Im Bistum Limburg werden über die internetbasierte Meldeplattform interne und externe Hinweise durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei entgegengenommen, juristisch geprüft und durch das Fachteam Compliance- und Risikomanagement koordiniert und in Zusammenarbeit mit weiteren Fachexpert:innen umfassend bearbeitet. Die Hinweise können anonym abgegeben werden. Der Schutz der meldenden Personen sowie der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, wird jederzeit gewährleistet. Wichtig: Es dürfen keine vorsätzlichen Falschmeldungen abgegeben werden. Diese können zu Sanktionen durch den Arbeitgeber sowie ggf. auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Der Meldeweg Hinweisgebersystem bildet eine wichtige Grundlage, um Optimierungen zu erwirken: Schwächen erkennen, Maßnahmen zur Verbesserung einleiten, Wirksamkeit überwachen und ggf. anpassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweise können Sie über verschiedene Kanäle melden:

  • Onlineformular
  • Mail: info@hinweisgeberexperte.de 
  • Telefon: 089 21 52 74 33
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