Liegt ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch vor, gibt es klare Regelungen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe.
Dies bedeutet, dass genau festgelegt ist, wer im Bistum wann und wie zu handeln hat. Es gibt keinen Ermessensspielraum, wie zu agieren ist. Dies gibt den Betroffenen, die einen Missbrauch melden, die Gewissheit, dass ihre Meldung nach klar vorgegebenen Schritten Beachtung findet.