Die Anwendung der Personalaktenordnung stellt sicher, dass die Ergebnisse eines Interventionsverfahrens in der Personalakte dokumentiert werden. Die unvollständige Ablage von Personalakten hat immer wieder Vertuschung ermöglicht. Insbesondere bei der Versetzung von Priestern konnten die jeweiligen neuen Bistümern nicht erkennen, ob und wenn welche Verfehlungen es insbesondere im Bereich des Missbrauchs gegeben hat.
Deshalb wurde 2022 die Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung) für das Bistum Limburg in Kraft gesetzt. Sie sieht unter anderem die vollständige Paginierung der Personalakten vor.
